Leistungen für HNO-Praxen

Im HNO-Bereich können komplexe anatomische Strukturen mit besonderer Gefährdung durch infektionsbedingte Gewebseinschmelzung und Deformierungen stattfinden. Hygienische Besonderheiten dieser Facharzt-Disziplin bestehen u. a. darin, dass Behandlungen und Eingriffe grundsätzlich in mit Mikroorganismen besiedelten Bereichen durchgeführt werden. So werden Patienten mit Tracheostomata versorgt, welche einen Risikofaktor für eine Kolonisation mit multiresistenten Erregern (MRE) darstellen, ebenso häufig werden aber auch Patienten mit infektiösen Erkrankungen behandelt.

Besonderes Augenmerk erfordern die HNO-Einheiten, welche die Möglichkeit einer Biofilmbildung mit potenziell pathogenen Mikroorganismen (Pseudomonaden, Legionellen) in sich tragen. Zudem erfordert die korrekte Endoskopaufbereitung erhöhte Aufmerksamkeit, da das Abwischen des gebrauchten Endoskops mit einer in Alkohol getränkten Kompresse nicht mehr ausreicht.

Aus rechtlichen Gründen endet die Zuständigkeit der Trinkwasserverordnung an der Übergabestelle des Wassers in die Behandlungseinheit. Damit liegt die Entscheidung einer mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Behandlungseinheit allein in der Verantwortung des Betreibers.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Erläuterungen

Wasserführende Systeme in den Behandlungseinheiten können, auch wenn das eingespeiste Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen sollte, häufig durch vielfältige Mikroorganismen (u. a.: Pseudomonas aeruginosa oder Legionellen) besiedelt sein. In dem aktuellen DGKH-Leitfaden “Hygienische Aspekte in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis” wird aus infektionshygienischen Gründen gefordert, regelmäßig die mikrobiologische Qualität von Wasser aus Behandlungseinheiten überprüfen zu lassen. Sofern die Untersuchungsergebnisse keine Hinweise auf eine Biofilmbildung im System ergeben und kein Verdacht auf eine wasserassoziierte Infektion eines Patienten vorliegt, reicht es aus, die Überprüfung 1x jährlich durchzuführen.

Die Untersuchung erfolgt nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den Empfehlungen des Robert Koch Institutes sowie Umweltbundesamtes:

  • Koloniezahl <100 KBE/ml,
  • Pseudomonas aeruginosa <1 KBE/ml
  • Legionellen spp. <100 KBE/100) ml


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Was muss untersucht werden?

Die geforderte mikrobiologische Wasseranalyse umfasst die Bestimmung von Pseudomonas aeruginosa, Legionellen ssp. sowie die Bestimmung der Koloniezahl je Behandlungseinheit. Nach Informationen der BÄK erwarten die zuständigen Gesundheitsbehörden vom Betreiber diese Untersuchungen und verlangen den Nachweis einer mindestens 1x jährlichen mikrobiologischen Wasseruntersuchung.

Mit der Wasseranalyse Ihrer Behandlungseinheiten in Verbindung mit Ihrem Hygieneplan und den infektionshygienischen Arbeitsanweisungen erfüllen Sie die hygienerelevanten Rahmenbedingungen.



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