Leistungen für die Zahnmedizin

In der Zahnmedizin bestehen für Patienten, Personal und Praxisinhaber aufgrund der Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung verschiedene Infektionsrisiken. Nach Erkenntnissen des Robert Koch-Institutes (RKI) werden die wasserführenden Systeme z.B. für Übertragungsinstrumente, Mehrfunktionsspritzen, Mundglasfüller oder Geräte zur Entfernung von Zahnbelägen häufig durch unterschiedliche Mikroorganismen, wie Legionellen oder Pseudomonaden, besiedelt. Diese Besiedelung führt in direkter Folge zu einer massiven Kontamination der wasserführenden Leitungen in den Behandlungseinheiten. Deshalb empfiehlt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut allen Betreibern zahnmedizinischer Praxen, ihre Dentaleinheiten einer regelmäßigen mikrobiologischen Überprüfung zu unterziehen. Gemäß Robert Koch-Institut darf in Dentaleinheiten zudem nur Wasser verwendet werden, das den allgemeinen hygienischen Anforderungen entspricht.

In der Zahnmedizin ist die Verwendung von Kühl- und Spülwasser zwangsläufig und unabdingbar. Dentaleinheiten werden gewöhnlich an Wasserleitungen angeschlossen, in die Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz eingespeist wird. Bakterien aus dem Trinkwasser können an der Innenwandung Ihrer Leitungen sogenannte Biofilme bilden. Vor allem in Phasen der Stagnation des Wassers (z.B. über Nacht, am Wochenende oder während Urlaubszeiten) kann es zu Kontaminationen des Kühl- und Spülwassers kommen.

Aus rechtlichen Gründen endet die Zuständigkeit der Trinkwasserverordnung an der Übergabestelle des Wassers in die Behandlungseinheit. Damit liegt die Entscheidung einer mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit allein in der Verantwortung des Betreibers.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Erläuterungen

Wasserführende Systeme in zahnärztlichen Behandlungseinheiten sind, auch wenn das eingespeiste Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen sollte, häufig durch vielfältige Mikroorganismen besiedelt. In der aktuellen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert- Koch-Institut zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ wird aus infektionshygienischen Gründen gefordert, regelmäßig die mikrobiologische Qualität von Wasser aus Dentaleinheiten überprüfen zu lassen. Sofern die Untersuchungsergebnisse keine Hinweise auf eine Biofilmbildung im System ergeben und kein Verdacht auf eine wasserbedingte Infektion eines Patienten vorliegt, reicht es aus, die Überprüfung 1x jährlich durchzuführen.

RKI-Wasseranalyse Ihrer zahnärztlicher Behandlungseinheit:

  • Bestimmung der Koloniezahl bei 36°C (gemäß TrinkwV 2001 A5 I d) bb)
    Richtwert ≤ 100 KBE/ml
  • Bestimmung von Legionellen
    Richtwert < 1 KBE/ml

Zusätzlicher Parameter: Pseudomonas aeruginosa:

Sofern Sie immunsupprimierte Patienten zahnärztlich behandeln, soll zusätzlich zur allgemeinen Wasseruntersuchung (siehe oben) Ihre Behandlungseinheit eine mikrobiologische Wasseranalyse zumindest auf Pseudomonas aeruginosa erfolgen.

Hinweise für chirurgisch tätige Praxen:

Für Kliniken, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgisch tätige Praxen sowie für Praxen, in denen Patienten mit Mukoviszidose (auch cystische Fibrose) behandelt werden, wird empfohlen, je Behandlungseinheit 2 Entnahmestellen (eine selten und eine häufig gebrauchte) zu beproben und grundsätzlich neben der Bestimmung der Koloniezahl und der Untersuchung auf Legionellen die Wasserproben auch auf Pseudomonaden untersuchen zu lassen.



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Was muss untersucht werden?

Die geforderte mikrobiologische Wasseranalyse gemäß RKI umfasst einerseits die Bestimmung von Legionellen und die Bestimmung der Koloniezahl bei 36°C und ggf. bei besonderen Fragestellungen eine zusätzliche Analyse auf Pseudomonas aeruginosa je Behandlungseinheit. Nach Informationen der BZÄK erwarten die Gesundheitsbehörden den Nachweis dieser Untersuchungen gemäß RKI-Richtlinie und verlangen den Nachweis einer mindestens 1x jährlichen mikrobiologischen Wasseruntersuchung. Mit der Wasseranalyse Ihrer Dentaleinheit in Verbindung mit Ihrem Hygieneplan und Ihren infektionshygienischen Arbeitsanweisungen erfüllen Sie dann die hygienerelevanten Rahmenbedingungen.



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